§ 1 - Allgemeines – Geltungsbereich
- Für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Dirk Fischer sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Dies gilt auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von der Firma Dirk Fischer ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen und Lieferungen bedeuten keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden. Alle Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 - Angebot und Vertragsabschluß
Angebote der Firma Dirk Fischer erfolgen grundsätzlich freibleibend, das
heißt, sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, einen
entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst durch die
Auftragsannahme durch die Firma Dirk Fischer zustande.
Für den Inhalt und die Ausführung sind die Auftragsannahme der Firma
Dirk Fischer und die darin ausgeführten Leistungen maßgebend. Soweit
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liegt die
Verantwortung für die Auswahl der zur Aufgabenerfüllung herangezogenen
Leistungen bei der Firma Dirk Fischer. Die Firma Dirk Fischer ist
berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu
lassen.
§ 3 - Leistungszeiten und Lieferung
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen
alle Leistungen und Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Die Firma Dirk Fischer erbringt ihre Leistungen während der üblichen Geschäftszeiten. Die Firma Dirk Fischer bemüht sich stets um angemessene Erledigung; die Gewähr für eine unterbrechungsfreie Bereitschaft von Leistungen und Geräten kann nicht übernommen werden. Leistungs- und Lieferzeitangaben der Firma Dirk Fischer erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Auftrags- und Lieferlage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich schriftlich eine verbindliche Zusage für einen bestimmten Fixtermin erfolgt.
Gegenüber Kaufleuten bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Leistungs- und Lieferzeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn die Firma Dirk Fischer an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse auch beim Zulieferanten gehindert wird, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können.
Die Einhaltung von Leistungs- und Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Leistungs- und Lieferzeit unterbrochen. - Sollte die Firma Dirk Fischer bei einem von beiden Seiten vereinbarten Termin aufgrund eines Umstandes, welcher in der Sphäre des Auftraggebers liegt, seine Leistungen nicht erbringen können, behält er sich vor, eine Fahrtpauschale in Rechnung zu stellen, welche dem zeitlichen Aufwand entspricht.
§ 4 - Leistungsort/Beschaffenheit
- Die Firma Dirk Fischer erbringt bei einem Erstbeschlag seine Leistung vornehmlich in Anwesenheit des Auftraggebers bzw. des Eigentümers, oder einer von ihm beauftragten Person, welche das Tier kennt und der Firma Dirk Fischer die notwendigen Informationen geben kann. Erbringt die Firma Dirk Fischer bei einem länger in seiner Betreuung befindlichen Pferd einen Beschlag oder Hufpflege, so obliegt es ihm, seine Arbeit an dem Pferd an anderer Stelle durchzuführen.
- Der Pferdebesitzer/Eigentümer hat die Pflicht, für das entsprechende Umfeld zu sorgen und die ordentliche Durchführung des Hufbeschlages sowie anderer Leistungen zu ermöglichen. Insbesondere muss der Beschlagplatz ausreichend groß – mind. aber 4 x 4 Meter - und frei von scharfkantigen Gegenständen sein, um Verletzungen für Mensch und Tier zu vermeiden. Insoweit ist der Pferdehalter nach der BG dazu verpflichtet, gefährliche Gegenstände im Umkreis von vier Metern zu entfernen. Der Platz soll trocken und sauber sowie ausreichend beleuchtet -800 bis 1000 Lux, blend und schattenfrei- sein.
§ 5 - Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die
Berechnung auf der Grundlage der am Tage des Vertragsabschlusses
allgemein gültigen Preise der Firma Dirk Fischer, ansonsten gilt die
jeweils vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich bei Barzahlung
inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Leistung auf
Rechnung exclusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind alle
Zahlungen sofort nach Leistungs- bzw. Lieferung und Rechnungsstellung
ohne Abzug netto Kasse fällig.
Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber. Kosten der
Einziehung gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nicht angenommen.
Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder
-bereitschaft des Kunden begründen und bei Zahlungsverzug, ist die Firma
Dirk Fischer berechtigt, die Ausführung von Leistungen und Lieferungen
bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen
Sicherheitsleistungen zurückzustellen. Kommt der Kunde einer
entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen
nach, ist die Firma Dirk Fischer berechtigt, von dem Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben der Firma Dirk
Fischer vorbehalten.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche
unbestritten oder/und rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung
eines Zurückhaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die
streitige Forderung.
§ 6 - Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung sämtlicher, auch bereits früherer oder künftig aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener bzw. entstehender Forderungen bleiben gelieferte Waren Eigentum der Firma Dirk Fischer. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
§ 7 - Gefahrübergang
- Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
- Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim
Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
§ 8 - Abnahme, Gewährleistung
Die Firma Dirk Fischer trägt die gesetzliche Gewährleistung für die grundsätzliche funktionelle Tauglichkeit und die Brauchbarkeit ihrer Leistungen und Lieferungen im Rahmen der Leistungsbeschreibung.
- Mängel, Beschädigungen und Mengenabweichungen sind der Firma Dirk Fischer unverzüglich anzuzeigen, und zwar: bei erkennbaren Mängeln etc. spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Leistung bzw. Lieferung und bei anderen Mängeln, die innerhalb dieser Frist bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche mehr gegen die Firma Dirk Fischer hergeleitet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
- Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Verbraucher müssen der Firma Dirk Fischer innerhalb einer Frist von 2
Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware
festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich
unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der
Unterrichtung bei der Firma Dirk Fischer. Unterlässt der Verbraucher
diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach
der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist der Firma Dirk
Fischer. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende
Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine
Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den
Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
Ist eine Leistung oder Lieferung nicht vertragsgemäß, so behält sich die Firma Dirk Fischer das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Der Kunde hat der Firma Dirk Fischer die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen. Schlagen Nachbesserungsversuche bzw. Ersatzlieferungen fehl oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird, so kann der Kunde nach Wahl den Rücktritt vom Vertrag erklären oder den Preis mindern. - Ist der Käufer Unternehmer, leistet die Firma Dirk Fischer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma Dirk Fischer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
- Handelt es sich bei den von der Firma Dirk Fischer zu erbringenden
Leistungen um ein Werk, stellt sie das vertragsmäßig hergestellte Werk
zur Abnahme bereit. Der Kunde führt daraufhin eine Abnahme durch.
Erweist sich das Werk als mangelfrei, erklärt der Kunde die Abnahme.
Eine Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber, gleichgültig ob ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich. Sieht ein Einzelvertrag die Erstellung von Leistungen in abgrenzbaren und prüfbaren Teilleistungen und deren jeweilige Abnahme vor, ist der Firma Dirk Fischer verpflichtet, die Teilleistungen nach ihrer Fertigstellung zur Abnahme bereitzustellen. Im Übrigen gilt in diesen Fällen in Bezug auf die Teilleistung dasselbe wie in Bezug auf die Abnahme des Gesamtwerkes in dieser AGB geregelt.
Nimmt der Auftraggeber das Werk nach dessen Bereitstellung zur Abnahme - entsprechendes gilt bei Vereinbarung der Abnahme von Teilleistungen nach Bereitstellung einer Teilleistung zur Abnahme - aus einem anderen Grund als wegen eines Mangels nicht ab, gilt das Werk mit Ablauf von 21 Kalendertagen seit der Bereitstellung als abgenommen.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Ist der Käufer Unternehmer gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. - Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Firma Dirk Fischer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Erbringt die Firma Dirk Fischer Leistungen, die nicht unter ihre Gewährleistungspflicht fallen, ist sie berechtigt, diese dem Auftraggeber zu einem angemessenen Preis und gemäß den Bedingungen des Einzelvertrages in Rechnung zu stellen. Sofern in einem Einzelvertrag eine Vergütung nach Stunden- oder Tagessätzen vereinbart wird, gilt als in jedem Falle angemessen der in dem Einzelvertrag vereinbarte Stunden- oder Tagessatz.
§ 9 - Haftung
- Die Firma Dirk haftet nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Firma Dirk Fische, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder fahrlässig handeln.
- Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet die Firma Dirk Fischer für Sachschäden nicht, es sei denn, die Firma Dirk Fischer, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt; die Haftung der Firma Dirk Fischer im Fall leicht fahrlässig verursachter Sachschäden ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Firma Dirk Fischer haftet nicht für Sachschäden bei Verletzungen von nicht wesentlichen Vertragspflichten, es sei denn, die Firma Dirk Fischer, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die Haftung für ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen ist im Fall leicht fahrlässig verursachter Sachschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Firma Dirk Fischer haftet nicht für Vermögensschäden, es sei denn, dass diese durch Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit der Firma Dirk Fischer, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. Die Haftung für ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist im Fall leicht fahrlässig verursachter Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Keine Haftung trifft die Firma Dirk Fischer, ihre gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen in folgenden
unverschuldeten Fällen von Beschädigungen, die verursacht werden durch:
Mangelhafte Beschaffenheit des Hufhorns (sprödes, mürbes, bröckeliges Horn), ausgebrochenen Tragerand, lose und hohle Wand in großer Ausdehnung, sehr dünne, steilstehende Hornwand; alte, in der Hornwand sitzende Nagelstümpfe, deren Vorhandensein nicht erkennbar war; unsichtbare Fehler am Hufnagel, die ein Spalten der Spitze während des Einschlagens verursacht haben; Unruhe, Widerspenstigkeit der Tiere beim Beschlagen, nicht „schmiedefromme“, junge, erstmalig zu beschlagende Pferde; Erschrecken der Tiere während des Beschlagens durch nicht vorherzusehende Ursachen (Straßengeräusche, Donner usw.).
Die Firma Dirk Fischer kann nicht für die sich aus der Beschlagshandlung ergebenden Bewegungsverschlechterungen haftbar gemacht werden, sofern das Pferd bereits zuvor einen pathologischen Zustand aufweist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
§ 10 - Schlussbestimmungen/Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der jeweilige Geschäftssitz der Firma Dirk Fischer, zur Zeit das Amtsgericht Delmenhorst und das Landgericht Oldenburg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Rethorn April 2009